Fischausfuhrdokument nicht korrekt ausgestellt 2018 bis mind. 2023

@WalKo

Wir sind ja gar nicht weit auseinander.

Ich habe die hellseherischen Fähigkeiten nicht, um vor dem Einarbeiter zu wissen, ob es sich lohnt und was schief laufen kann.
Ohne diesen Thread hätte ich auch auch nicht erfahren das auch hier ein Stolperstein lauert.
Wenn es andere im vorraus Ahnen können wo die sich besser reinarbeiten, dan gut für sie.

Allen Aussagen kann ich zustimmen.

Jetzt, da ich -und ich merke, nicht nur ich, sondern auch sehr erfahrene andere Naffen hier- ein zusätzliches Augenmerk darauf habe, bin ich halt besser vorbereitet.
 
wir hatten bei einem der großen Anbieter gebucht.Bei Rückgabe der Boote haben wir dann die Kaution für die Boote und 2 Zollausfuhrdokumente bekommen da stand je 1 Name der des Bootsverantwortlichen drin und das 3 Personen an Bord Waren für uns war das Okay haben uns nichts dabei gedacht.
Der Zoll sagte allerdings das alle Namen auf den Dokumente stehen müssen es reichte denen auch nicht das wir den Verantwortlichen des Camps am Telefon hatten und der dem Zoll sagte er füllt die Dokumente immer so aus.
Die nicht aufgeführten 4 Personen mussten den Fisch abgeben.

Reinhold Frage:

ich kenne jetzt nicht die norwegischen Gesetze, aber ich nehme ja an, nachdem man den Fisch beschlagnahmt hat, daß es einen rechtlichen strafbewehrten Vorwurf gibt, der eine Strafe und den Einzug, hier des Fisches zur Folge hat. Ich bin kein Zöllner, hatte aber auch schon mit Recht und Gesetz zu tun. So würde es wohl in Deutschland ablaufen.
Deshalb, gab es eine Strafe? und haben die Vier, ein jeder für sich, eine amtliche Bestätigung über den Einzug des Fisches erhalten?

Einzug des Fisches ohne Strafe kann ich mir schwerlich vorstellen.

Ich habe ja die Geschichte von meinen Erfahrungen 1968 geschrieben. So abwegig ist vielleicht ein Fehlverhalten der Zöllner gar nicht.

Im Übrigen ist es ein Unding gute Lebensmittel zu vernichten. Eingezogene Gegenstände sind aber zu verwerten. Ich weiß, daß das bei Lebensmittel problematisch ist - wie wäre es aber bei entsprechender Strafe von einer Beschlagnahme abzusehen, wenn ansonsten Fisch vernichtet wird.

Noch eine Frage, wurde der Fisch eingezogen, oder wurde nur die Ausfuhr nicht erlaubt? (Dann wären wir wieder bei meiner Schnapsflasche)

Hermann
 
Einzug des Fisches ohne Strafe kann ich mir schwerlich vorstellen.

In der Theorie sind es 2 verschiedene Schritte mit 2 verschiedenen Akteuren.

"If Norwegian Customs discover attempts to export fish or fish products exceeding the maximum allowance, we will seize all the goods and report the matter to the Police with a request for confiscation."

("Entdeckt die norwegische Zollbehörde, dass der Versuch vorliegt, Fisch oder Fischwaren über der gesetzlich erlaubten Menge auszuführen, wird der gesamte Fisch beschlagnahmt und der Fall polizeilich gemeldet mit Anspruch auf Beschlagnahmung der Ware.")

Beides Toll.no.

Soweit so gut. Und ja, du kannst auch Widerspruch gegen den Verwaltungsakt des Zolls einlegen.

Und du kannst auch den weiteren Verlauf sicherlich direkt vor Ort versuchen zu begleiten. Das machen die wenigsten.


Und was Du ggf auch noch vergisst, ist ein Ermessensspielraum der Beamten vor Ort.

Ich kann mit vorstellen - war jedoch nicht dabei - dass die Zöllner hier durchaus pro Angler agiert haben. In seeeeehr gnädiger Auslegung haben die Jungs offensichtlich nicht die erlaubte Menge überschritten.

Auch wenn die Dokumentation nicht den Erfordernissen entsprochen haben, kann dies durchaus positiv ausgelegt werden. So das nur ein Teil der Konsequenzen (Fisch einziehen) angewandt wurde.

Der andere Teil (früher waren es mal ad hoc 8000NOK plus 200 für jedes Kilo zu viel...also nochmal 18 x 200NOK oben auf) wurde gelassen. Im Anbetracht des Einzugs kann es dem Zöllner bereits ausreichende "Strafe" erschienen sein.

Lange Rede, kurzer Sinn...ohne mehr Infos ist das alles Mutmaßung, alles ist möglich.
 
Die Strafen sind immernoch aktuell.


Das kann doch kein Fisschmuggel sein. Jeder darf 18 kg ausführen und in einem anerkannten Betrieb waren sie auch. Das ist ja wohl auch durch das Telefonat den Zöllnern bekannt geworden. Zudem sind die einzelnen Belege für Drei, wenn auch nicht namentlich, ausgestellt.

Was vorliegt ist, daß gegen eine Formvorschrift (Mitführen des Belegs) verstoßen wurde. Ich vergleiche jetzt das einmal damit, daß Du die gültige Fahrerlaubnis hast, den Führerschein aber nicht mitführst.

Ich warte auf die Info vom Themenersteller.

Wo sind unsere Norweger. Diese Vorgaben mit den Belegen miüssen ja in einem Gesetz oder einer Vorschrift verankert sein und dort muß dann auch die Strafantrohung, evtl. auch ein Hinweis auf Einziehung und Verfall der Ware würde man bei uns sagen, stehen.


Hermann
 
Diese Vorgaben mit den Belegen miüssen ja in einem Gesetz oder einer Vorschrift verankert sein und dort muß dann auch die Strafantrohung, evtl. auch ein Hinweis auf Einziehung und Verfall der Ware würde man bei uns sagen, stehen.


"Den som kan dokumentere at fisken eller fiskevaren, inkludert bearbeide produkter, herunder fiskefilet, er fanget i regi av en turistfiskevirksomhet som er registrert i Fiskeridirektoratets register over turistfiskevirksomheter, jf. forskrift 5. juli 2017 nr. 1141 om turistfiskevirksomheter, kan likevel føre ut 18 kg, inntil to ganger i løpet av kalenderåret."

Frei übersetzt..." jeder der dokumentieren kann, daß er in nem Touristenfischereibetrieb gefischt hat....darf ausführen"

Wenn nur ein Name drauf steht, kann hat nur der mit dem Namen nachweisen. That's it.

Wie die Dokumentation aussehen muss und wer die aufgestellt hat, wo man die nachlesen kann...ich wiederhole es nicht, wurde oft genug geschrieben.
 
Wenn ich in der Situation gewesen wäre,was eventuell auch durchaus hätte passieren können,wäre mir der Fisch jetz im Nachhinein erstmal egal.
Es ist ja auf alle Fälle erstmal ein Verfahren/ Verwaltungsakt/Bußgeld eröffnet worden.Nehme mal an jeder der nicht auf der Liste stand hat 8000Nok berappt,oder?
Würde da auf alle Fälle versuchen irgendwie Widerspruch gegen einzulegen,da muss es doch sicher Mittel und Wege geben.Denke wenn man dabei den Sachverhalt im Nachhinein schildert und plausibel und glaubhaft alles rüberbringt, Belege vorlegt und Nachweise bringt ist da sicher mit Erfolg zu rechnen.
 

"Den som kan dokumentere at fisken eller fiskevaren, inkludert bearbeide produkter, herunder fiskefilet, er fanget i regi av en turistfiskevirksomhet som er registrert i Fiskeridirektoratets register over turistfiskevirksomheter, jf. forskrift 5. juli 2017 nr. 1141 om turistfiskevirksomheter, kan likevel føre ut 18 kg, inntil to ganger i løpet av kalenderåret."

Frei übersetzt..." jeder der dokumentieren kann, daß er in nem Touristenfischereibetrieb gefischt hat....darf ausführen"

Wenn nur ein Name drauf steht, kann hat nur der mit dem Namen nachweisen. That's it.

Wie die Dokumentation aussehen muss und wer die aufgestellt hat, wo man die nachlesen kann...ich wiederhole es nicht, wurde oft genug geschrieben.
Ich hab mir die Vorschrift übersetzt. die Du angehängt hast. 'Diese spricht den Fall an, daß jemand:
- ohne einen registrierten Betrieb entsprechenden Fisch ausführt
- trotz registriertem Betrieb mehr als 18 kg ausführt.

Das war nicht der Fall.

Der Themensteller kann über den 'Vermieter auch den Nachweis führen, daß er nicht zu Unrecht den Fisch ausführen will.
Was er getan hat ist lediglich, daß er nicht die dazu erforderlichen Papiere dabei hatte.
Das kann kein so schwerer Verstoß wie die "Fischwilderei", die unerlaubte Ausfuhr sein. So etwas gäbe es in Deutschland nicht (wir haben ein Willensstrafrecht)
und ich kann mir nicht vorstellen, daß die Gesetzgebung viel anders ist, als in Deutschland.

In unserem Fall liegt da höchstens Fahrlässigkeit vor und kein Vorsatz.

Uns bringt nur die Vorschrift weiter, die auf die bei der Ausfuhr notwendigen Daten eingeht. In der müssen auch die Sanktionen aufgeführt sein.

Hier geht es nicht darum, wie der Zöllner aufgelegt war, hier geht es um die Gesetzeslage.

Hermann.
 
Wenn ich mir so manchen Thread hier ansehe wo bis zum Erbrechen darüber Philosophiert wird welche Übersetzung oder gar Rolle denn nun die beste ist, oder welche Schnur bei welchem Durchmesser die höchste Tragkraft hat. Oder aber welcher Köder unbedingt mit muss oder wo man diese ganzen Sachen am billigsten bekommt muss ich mich schon wundern. All diese überaus wichtigen Dinge werden mit einer Akribie erörtert als wenn es kein Morgen gibt.
Bei den Basics, dazu gehört auch sich mit den Formalitäten zu befassen, die zu so einer Reise gehören machen sich genau diese Leute dann keine Gedanken. Kommt es dann zum Worstcase ist das Geschrei groß. Da heißt es dann, das wusste ich nicht, ist ja ganz was Neues.

Aber ganz davon ab. Ich habe mit dem was der TE hier erzählt hat so meine Probleme. Ich glaube nicht das das ganze so abgelaufen ist. Auch wenn so mancher Zollbeamte, auch ein Norwegerischer, auf seine Vorschriften beharrt so wird da wohl nicht alles so entspannt abgelaufen sein. Wenn es denn überhaupt passiert ist. Für mich stinkt das ganze ganz gewaltig. Dafür habe ich hier in diesem und auch anderen Foren schon zuviel erlebt.
 
Wenn ich mir so manchen Thread hier ansehe wo bis zum Erbrechen darüber Philosophiert wird welche Übersetzung oder gar Rolle denn nun die beste ist, oder welche Schnur bei welchem Durchmesser die höchste Tragkraft hat. Oder aber welcher Köder unbedingt mit muss oder wo man diese ganzen Sachen am billigsten bekommt muss ich mich schon wundern. All diese überaus wichtigen Dinge werden mit einer Akribie erörtert als wenn es kein Morgen gibt.
Bei den Basics, dazu gehört auch sich mit den Formalitäten zu befassen, die zu so einer Reise gehören machen sich genau diese Leute dann keine Gedanken. Kommt es dann zum Worstcase ist das Geschrei groß. Da heißt es dann, das wusste ich nicht, ist ja ganz was Neues.

Aber ganz davon ab. Ich habe mit dem was der TE hier erzählt hat so meine Probleme. Ich glaube nicht das das ganze so abgelaufen ist. Auch wenn so mancher Zollbeamte, auch ein Norwegerischer, auf seine Vorschriften beharrt so wird da wohl nicht alles so entspannt abgelaufen sein. Wenn es denn überhaupt passiert ist. Für mich stinkt das ganze ganz gewaltig. Dafür habe ich hier in diesem und auch anderen Foren schon zuviel erlebt.

Steffen,

mag so sein, wie Du schreibst. Wenn es aber so ist, wie es Reinhold P es schildert und daran habe ich keinen Zweifel, kann es durchaus sein, daß die Zollbeamten ihm und anderen zu Unrecht den Fisch weggenommen haben. Bei den anstehenden Beschlagnahmen, von denen in den Schreiben zu lesen waren, war immer von der sogen. Fischwilderei als Tatbestand und nicht von fehlerhafter Dokumentation auszugehen.

Morgen kann so etwas einem anderen Angler passieren. Deshalb müssen wir über die Rechtslage Klarheit schaffen.
Wenn sich jemand an das NAF wendet sollen wir auch bemüht sein rechtlich abgesicherte Auskünfte zu geben. Es geht ja evtl. auch um Haftungsansprüche.
Ob ein Gespräch entspannt oder nicht abläuft darf keine Rolle spielen ob eine Maßnahme rechtskonform ist oder nicht
Also ihr Norweger, versucht bitte die Ausführungs-Vorschrift für die Dokumentation und die Sanktionen dazu ausfindig zu machen.

Ich habe jetzt einige Zeit gegoogelt und nichts gefunden.

Hermann
 
verstehe den ganzen Zirkus hier auch nicht, es gibt doch klare Ausführungsvorschriften und auch Dokumente.
klar hat der Vermieter einen Fehler gemacht , die Angelfreunde hätten nur mal ein Blick auf das Dokument werfen müssen und den Vermieter darauf hinweisen müssen das die Namen fehlen.

@ Hermann
es gibt genügend Beiträge und Dokumente über die Ausführung von Fisch hier im NAF
da reicht es schon die Suchfunktion zu benutzen.
 
Ich hab mir die Vorschrift übersetzt. die Du angehängt hast. 'Diese spricht den Fall an, daß jemand:
- ohne einen registrierten Betrieb entsprechenden Fisch ausführt
- trotz registriertem Betrieb mehr als 18 kg ausführt.

Das wird jetzt mein letzter Beitrag dazu.
Wenn du das übersetzt hast, was ich als Link eingestellt habe, dann definiert "§ 2.Utførselsreguleringy", das es nicht gestattet ist, Fisch und Fischprodukte auszuführen, mit der Ausnahme, das derjenige, der dokumentieren kann, daß er unter Aufsicht gefischt hat, 2 Mal im Jahr 18kg ausführen darf.

Nochmal...das ist bereits die Definition zur namentlichen Doku ("der som" grenzt das hinreichend ein.)

Der auf dem Dokument namentlich drauf steht, darf ausführen.

Die anderen verstoßen gegen die Regelung und es trifft sie: "Im Falle eines Verstoßes können alle Fische und alle aus dem Land gesuchten Fischereierzeugnisse beschlagnahmt werden, es sei denn, es handelt sich um Fisch oder Fischereierzeugnisse, die gemäß Absatz 1, 3 oder 4 durchgeführt werden können."

So, ich bin raus.
 
Freunde, ich habe das Gefühl, manche schenken dem Themenersteller keinen Glauben,

und ich habe das Gefühl, bei manchen schwingt eine gewisse Schadenfreude mit - bei Ihm kommt das ja nicht vor.
Mein Vermieter war schlampig und hat über Jahre nichts- ausgestellt, darum habe ich vielleicht mehr Verständnis.

Hier geht es um Recht und Gesetz und nur der Buchstabe des Gesetzes zählt für mich, der ich in meinem Berufsleben meist mit Gesetzen befaßt war.
Grundvorgabe ist, daß nichts zu Unrecht ausgeführt werden darf. Die Angler haben im Telefonat mit dem Vermieter den Nachweis erbracht, daß nur die Dokumentation fehlerhaft ist. Das wird ja wohl nicht als Wilderei, sondern als Verstoß gegen eine untergeordnete Vorschrift zu werten sein, die nicht gleich eine Beschlagnahme des Fisches vorsieht wie bei einer Wilderei

Ich kann mir ein Fehlverhalten des Zolles gut vorstellen. Darum Norweger bringt uns den Text oder den Ausführungsbestimmungen mit der angedrohten Sanktionierung zur Frage Dokumentation. Nur dann kommen wir weiter. Diskussionen unter uns bringen so lange gar nichts.

Themenersteller beantworte bitte meine Frage: Hat jeder von den Vieren eine Beschlagnahmebestätigung erhalten? Wird gegen Euch ein Verfahren eingeletet?
Mußtet Ihr eine Sicherheitsleistung zahlen? Bitte melde Dich - gerne auch bei mir mit Unterhaltung


Hermann
 
Was hat das ganze not Wilderei zu tun?
Völlig anderes Thema. Hier geht's um ausfuhrbestimmungen.

Ein Telefon mit dem Vermieter hat bestätigt das die Doku fehlerhaft ist. Das behebt den Fehler aber nicht.

Die gesetzlichen Grundlagen stehen oben.

Aaaaber, Hermann, bleib da bitte dran - Du bist da was ganz ganz großem auf der Spur! Toi Toi Toi.
 
Wollte denn schon mal vom Zoll jemand an der Fähre das Fischausfuhrpapier sehen?
Bei uns noch nie
Moin Dieter, und gut, dass du diese Frage hier mal stellst. Die Erfahrungen der Mitleser hier würden mich auch interessieren.

Ich, alle meine Freunde und Bekannten, die nach Norwegen zum Angeln fahren, wurden bei Ausreise noch nie kontrolliert.

Thema Fähre: ich fahre etwa jedes zweite Jahr zusätzlich mit Familie etc. nach Westnorwegen Nähe Bergen. Dazu nutzen wir ausschließlich die Fjordline Hanstholm-Bergen. Und wenn ich schon an das Gedränge auf dem engen Parkplatz denke und die Hektik beim Beladen der Fähre, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass in Bergen kontrolliert wird.
Mein dortiger Vermieter bestätigte mir meine Vermutung: "Es sind noch keine Gäste von mir bei der Ausreise kontrolliert worden". Und dementsprechend lax handhabt er auch die Fangerfassung obwohl er registriert ist.
Obwohl er GoFish verwendet, hat er eigentlich keine Ahnung (oder keine Lust).
Beim ersten Besuch nach Einführung des Gesetzes hatte ich die Fanglisten in Papierform mitgebracht (er hatte keine), die er dann am Urlaubsende für jeden von uns unterschrieben und gestempelt hat (und für sich abfotografiert hat um die Fänge dann online zu melden). So hatten wir Papiere für den Zoll.
Beim nächsten mal hatte er dann schon GoFish und uns alle eingewiesen (App installieren, personalisieren und tägl. Fangmeldung...). Auf meine Frage, wie wir denn nun an ein zollfähiges Dokument kommen, sagte er dann, dass wir das direkt vom Ministerium über die App bekommen... oder per E-Mail...?
Bei meinem Einwand, dass die E-Mail-Adresse beim Personalisieren gar nicht abgefragt wird, zog er die Stirn kraus und sagte: "Ich ruf da mal an und sag dir Bescheid".
Nach dem Anruf(?) ließ er sich dann meine Mail-Adresse geben und nun sollte ich zur Ausreise eine Mail erhalten.
Naja, da kam natürlich nie etwas.
 
Freunde, ich habe das Gefühl, manche schenken dem Themenersteller keinen Glauben,

und ich habe das Gefühl, bei manchen schwingt eine gewisse Schadenfreude mit - bei Ihm kommt das ja nicht vor.
Mein Vermieter war schlampig und hat über Jahre nichts- ausgestellt, darum habe ich vielleicht mehr Verständnis.

Hier geht es um Recht und Gesetz und nur der Buchstabe des Gesetzes zählt für mich, der ich in meinem Berufsleben meist mit Gesetzen befaßt war.
Grundvorgabe ist, daß nichts zu Unrecht ausgeführt werden darf. Die Angler haben im Telefonat mit dem Vermieter den Nachweis erbracht, daß nur die Dokumentation fehlerhaft ist. Das wird ja wohl nicht als Wilderei, sondern als Verstoß gegen eine untergeordnete Vorschrift zu werten sein, die nicht gleich eine Beschlagnahme des Fisches vorsieht wie bei einer Wilderei

Ich kann mir ein Fehlverhalten des Zolles gut vorstellen. Darum Norweger bringt uns den Text oder den Ausführungsbestimmungen mit der angedrohten Sanktionierung zur Frage Dokumentation. Nur dann kommen wir weiter. Diskussionen unter uns bringen so lange gar nichts.

Themenersteller beantworte bitte meine Frage: Hat jeder von den Vieren eine Beschlagnahmebestätigung erhalten? Wird gegen Euch ein Verfahren eingeletet?
Mußtet Ihr eine Sicherheitsleistung zahlen? Bitte melde Dich - gerne auch bei mir mit Unterhaltung


Hermann

Das wird ja immer schlimmer und unerträglicher mit Dir. Dann kümmere Dich selbst darum und gehe zum Anwalt und behaupte nicht anmaßend irgendwelches Fehlverhalten.

Wie gut das es die Ignorierfunktion gibt.
 
Freunde, ich habe das Gefühl, manche schenken dem Themenersteller keinen Glauben,

und ich habe das Gefühl, bei manchen schwingt eine gewisse Schadenfreude mit - bei Ihm kommt das ja nicht vor.
Mein Vermieter war schlampig und hat über Jahre nichts- ausgestellt, darum habe ich vielleicht mehr Verständnis.

Hier geht es um Recht und Gesetz und nur der Buchstabe des Gesetzes zählt für mich, der ich in meinem Berufsleben meist mit Gesetzen befaßt war.
Grundvorgabe ist, daß nichts zu Unrecht ausgeführt werden darf. Die Angler haben im Telefonat mit dem Vermieter den Nachweis erbracht, daß nur die Dokumentation fehlerhaft ist. Das wird ja wohl nicht als Wilderei, sondern als Verstoß gegen eine untergeordnete Vorschrift zu werten sein, die nicht gleich eine Beschlagnahme des Fisches vorsieht wie bei einer Wilderei

Ich kann mir ein Fehlverhalten des Zolles gut vorstellen. Darum Norweger bringt uns den Text oder den Ausführungsbestimmungen mit der angedrohten Sanktionierung zur Frage Dokumentation. Nur dann kommen wir weiter. Diskussionen unter uns bringen so lange gar nichts.

Themenersteller beantworte bitte meine Frage: Hat jeder von den Vieren eine Beschlagnahmebestätigung erhalten? Wird gegen Euch ein Verfahren eingeletet?
Mußtet Ihr eine Sicherheitsleistung zahlen? Bitte melde Dich - gerne auch bei mir mit Unterhaltung


Hermann
Hermann, was hilft es Dir denn hier Recht zu bekommen, bzw. ein Fehlverhalten nachzuweisen?

Fakt ist, Du benötigst die namentlich Erwähnung aller im "Ausfuhrdokument"!

A) Du bekommst vom Vermieter das "richtige". Hast dann bei der Ausfuhr keine Probleme.

B) Ist es nicht o.k., bittest Du ihn es zu ändern. Er tut es und Du hast keine Probleme.

C) Du bist mit einem eigenen Papier vorbereitet. Auch keine Probleme.

So einfach ist es, die erlaubten Menge Fisch mitzunehmen.

Andernfalls kannst Du eben Probleme beim Zoll bekommen.

Diskussionen dort über Recht & Unrecht? Wenn in wenigen Minuten dein Flieger startet? Genau mein Humor....

Habe bisher die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht. Richtige Papiere, falsche, aber auch gar keine. Aber seit Jahren führe ich ein eigenes Schriftstück (wie hier mehrfach erwähnt) mit, lasse es vor Ort unterschreiben und gut ist.
Bisher wurde einmal am Grenzübergang nach Schweden danach gefragt. Vorgezeigt, alles super.

Also, es kann ganz einfach sein.

Wenn Du oder Deine Mitreisenden ohne Fisch zu Haus ankommen hilft es Dir auch nicht, das Du vielleicht recht gehabt haben könntest....
Denn der gefrorene Fisch wurde schon vernichtet (sehr schade drum).
 
Zuletzt bearbeitet:
Die gesamte Fischerfassung ist in meinen Augen ein Witz
Wer füllt denn seine Fangstatistik gewissenhaft aus, sein wir doch mal ehrlich wer trägt denn seine 20 oder mehr kleinen Köhler als zurück gesetzte Fische
ein!

Gruß Dieter
 
Die gesamte Fischerfassung ist in meinen Augen ein Witz
Wer füllt denn seine Fangstatistik gewissenhaft aus, sein wir doch mal ehrlich wer trägt denn seine 20 oder mehr kleinen Köhler als zurück gesetzte Fische
ein!

Gruß Dieter
Dieter,
Da magst Du Recht haben. Aber es geht hier doch um die "Ausfuhrbescheinigung" für den Zoll. Die interessiert eine Fangstatistik gar nicht.
Das sind 2 unterschiedliche Sachen....
 
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